Generaloberer

Pater General wird durch das Generalkapitel für den  Zeitraum von sechs Jahren gewählt. Er ist das Oberhaupt der gesamten  Kongregation, besitzt die personellen und kirchlichen Befugnisse sowie die  Gerichtsbarkeit und führt die Kongregation   entsprechend den Gesetzen und im Sinne der Satzung. Pater General dient  der Kongregation durch formelle Visitationen und durch häufige Kontakte,  fördert das Gefühl der Einheit und die Freude am gemeinsamen Leben und sorgt  für die Treue zum Evangelium und zum Charisma der Kongregation.