Pater General wird durch das Generalkapitel für den Zeitraum von sechs Jahren gewählt. Er ist das Oberhaupt der gesamten Kongregation, besitzt die personellen und kirchlichen Befugnisse sowie die Gerichtsbarkeit und führt die Kongregation entsprechend den Gesetzen und im Sinne der Satzung. Pater General dient der Kongregation durch formelle Visitationen und durch häufige Kontakte, fördert das Gefühl der Einheit und die Freude am gemeinsamen Leben und sorgt für die Treue zum Evangelium und zum Charisma der Kongregation.